Erstberatung

Beschränkt sich die Beratung auf ein erstes Gespräch, so darf die Beratungsgebühr maximal 190,00 € zzgl. MwSt betragen.

Wenn wir Art und Umfang Ihres Beratungsbedarfs kennen, nennen wir Ihnen die Erstberatungsgebühr. Dann müssen Sie entscheiden, ob Ihnen die Beratung diese Kosten wert ist. Wir beraten individuell und professionell und nehmen uns Zeit für Ihr Problem. Für die Erstberatung nennen wir daher keine Fallpauschalen.

Honorarvereinbarung

Für die Beratung und außergerichtliche Vertretung sind Vergütungsvereinbarungen nicht nur zulässig, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers sogar erwünscht.

Wir handeln die Vergütung mit Ihnen aus und bieten Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Vereinbarungen an.

Rechtsschutzversicherung

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsmöglichkeiten und Ihr Vertrag entscheidet, ob Ihr akuter Fall versichert ist. Im Zweifel empfehlen wir Rücksprache mit Ihrem Rechtsschutzversicherer, der unter Berücksichtigung Ihres individuellen Versicherungsschutzes entscheiden kann, ob und in welchem Umfang die anwaltliche Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

Rechtsschutzversicherungen tragen bei Deckungszusage die Rechtsanwaltskosten und übernehmen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites.

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für die rechtliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren selbst zu tragen, dann besteht die Möglichkeit, dass die Gerichtskosten und Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten vom Staat übernommen werden. Dies setzt neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit voraus, dass die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu können wir Sie beraten.

Unter der Rubrik Service finden Sie das Formular für die Beantragung von Prozesskostenhilfe.

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