Wir klären auf:
◊ über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt
◊ Kindesunterhalt
◊ Und gegebenenfalls wo und welche staatliche Hilfen beantragt werden können
Sind Kinder von der Trennung betroffen, so müssen die Eltern entscheiden, wo zukünftig deren Lebensmittelpunkt sein soll und wie der Umgang gestaltet wird. Wir haben das Wohl Ihrer Kinder im Auge und beraten Sie mit dem Ziel eine einvernehmliche Sorge- und Umgangsregelung zu finden.
Die Hausratsteilung sollte keinesfalls die weitere Trennung belasten. Wir klären Sie über die Gesetzeslage auf beraten Sie über Tipps, Tricks und Ticks bei der Hausratsteilung. Notfalls versorgen wir Sie mit Checklisten, die die Hausratsteilung überschaubar aber im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch durchsetzbar machen.
Schon in der Trennungsphase sollte man Fragen des Zugewinns und der Vermögensauseinandersetzung erörtern. Manchmal gilt es Beweismittel zu sichern; nicht selten muss man einer wundersamen Vermögensminderung vorbeugen. Auch hier schützt anwaltliche Beratung vor zu hohen Erwartungen und Verlusten.
Beratung und Vertretung in der Trennungszeit
In der Trennungszeit kommt es zu einer maximalen Belastung der Familie. Die finanziellen Einschränkungen werden spürbar, die Ehegatten realisieren das endgültige Scheitern ihres Lebensplans.
Sind Kinder betroffen, so wünschen sie sich vielleicht, dass sich die Eltern wieder vertragen, dass alles wieder so wird wie früher; sie sind unglücklich und können wie kein anderer die Ex-Partner gegeneinander ausspielen. Zeitgleich leidet ein Ehepartner unter dem Verlust der Kinder im Alltagsleben während der andere 24 Stunden, rund um die Uhr, für die Kinder zuständig ist und keine Entlastung erfährt.
Wenn in dieser Situation Absprachen und Vereinbarungen mit dem Ex-Partner unmöglich sind kümmern wir uns
◊ eine Unterhaltsregelung
◊ eine Umgangsregelung
◊ Nutzung der ehelichen Wohnung
◊ die Hausratsteilung
Wir erarbeiten mit Ihnen eine ausgewogene Lösung und setzen uns für Sie mit Ihrem Ex-Partner auseinander. Und wenn eine einvernehmliche Lösung innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht möglich ist, schalten wir das Familiengericht ein. Denn die Situation muss geklärt werden; sie ist nur so lange belastend, wie sie nicht geklärt ist. Ein Ende mit Schrecken ist erträglicher, als ein Schrecken ohne Ende.
Vertretung im Scheidungsverfahren
Eine einverständliche Scheidung ist nach einjähriger Trennungszeit unter der Voraussetzung möglich, dass sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen verständigt haben. Folgende Punkte sollten geklärt sein:
◊ Unterhalt für Ehegatten und Kinder
◊ Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
◊ zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung
◊ Verteilung des gemeinsamen Hausrats
◊ Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
Voraussetzung für eine einverständliche Scheidung ist, dass ein Ehegatte, durch einen Rechtsanwalt bei Gericht einen Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte benötigt dann keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen möchte. Der Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, vertritt nur den, den Antrag stellenden Ehegatten. Es ist also möglich, dass vor Gericht nur ein Anwalt auftritt. Das bedeutet aber nicht, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt haben. Der den Scheidungsantrag stellende Rechtsanwalt vertritt nur den Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner ist nicht durch einen Anwalt vertreten und kann somit keine eigenen Anträge stellen. Das funktioniert nur, wenn zwischen den zukünftig geschiedenen Ehegatten noch ein maximales Vertrauen besteht.
Lesen Sie mehr … zu den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Vertretung bei streitiger Scheidung
Wenn keine Einigung über die Scheidungsfolgen getroffen werden kann, müssen die sogenannten „Scheidungsfolgensachen“ wie nachehelicher Unterhalt und Zugewinn gerichtlich geltend gemacht werden. Dadurch erhöhen sich die Gerichts- und Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren. Wir sind stets bemüht Ihnen diese Kosten zu ersparen – sollte es aber nicht möglich sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, vertreten wir Sie konsequent unter Berücksichtigung Ihrer familiären und finanziellen Interessen