Notariat

Frau Notarin Eva Christine Weik steht ihnen nicht nur als Notarin sondern zuerst als Beraterin zur Verfügung. Ihre Tätigkeit beginnt mit einer ausführlichen Analyse Ihres Anliegens, sie berät über Gestaltungsmöglichkeiten und entwirft die auf Sie individuell zugeschnittene Urkunde.

Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmten Rechtsgeschäften nur wirksam durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben jedes einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind.

Der Notar unterscheidet sich vom Rechtsanwalt durch seine Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Die Kerntätigkeit des Notars:

  • Grundstücksrecht:
  • Kaufverträge über Grundstücke (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnungen etc.),
  • Bestellung und Übertragung von Grundpfandrechten wie Grundschulden oder Hypotheken
  • Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie Nießbrauch, Wohnrechten, Vorkaufsrechten oder Erbbaurechten
  • Erbrecht:
  • Beurkundung von Testamenten,
  • Erstellung von Erbverträgen oder Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Erbscheinsanträge
  • Familienrecht:
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsrecht:
  • Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)
  • Verschmelzungen
  • Umwandlungen
  • Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
  • Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
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