Rechtsanwältin
Cornelia Herrmann

„Das Recht ist die Kunst, das Mögliche zu ermöglichen.“
Johann Wolfgang von Goethe
Wir sehen uns als Berater des Mandanten. Unser Fokus liegt auf umfassender Beratung, um außergerichtliche Einigungen zu fördern und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Studium der Rechtswissenschaft
Westfälische-Wilhelms-Universität Münster und Ruhr-Universität-Bochum 1978 – 1983
Referendariat
Landgericht Hagen 1984-1987
Traineeprogramm und Tätigkeit als Filialleiterin bei einer deutschen Großbank
1988 – 1992
Kindererziehungszeiten 1992-1998
Rechtsanwältin seit 1998
Fachanwältin für Familienrecht seit 2005
Referentin u.a. beim DAI – Deutsches Anwaltsinstitut seit 2005
Mediatorin seit 2011
Mitgliedschaften: