Notariat

Für die Momente, die Weichen stellen.

Ob Hauskauf, Ehevertrag oder Erbe – wir sorgen für rechtliche Sicherheit.

Eva Weik Notariat Team

Notarielle Beurkundung: Sicherheit für bedeutende Rechtsgeschäfte

Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Rechtsgeschäfte nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben jedes einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind.

Der Notar unterscheidet sich vom Rechtsanwalt durch seine Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

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Notarin Eva Weik erklärt

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HERRMANN & WEIK – Rechtsanwälte und Notarin
Hattinger Straße 350
44795 Bochum

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Telefon +49 – 234 – 45 27 10
Fax +49 – 234 – 45 271 37
Email kanzlei@herrmann-weik.de

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